Das Datenkompetenzzentrum HERMES kommt der Offenlegungspflicht KI-generierter und -modifizierter Inhalte nach Artikel 50 des KI-Gesetzes nach. Dies betrifft die Gestaltung von Vorschaubildern im HERMES-Hub. Alle Bilder, bei denen KI zum Einsatz kam, werden daher ab August 2026 gekennzeichnet. Um eine höchstmögliche Transparenz zu schaffen, differenziert HERMES drei Stufen der KI-Nutzung:
KI-generiert Die KI generiert ein Bild auf Grundlage eines Prompts. Das generierte Bild wird ohne inhaltliche oder gestalterische Veränderungen übernommen. Ein iterativer Arbeitsprozess bzw. Dialog mit der KI kann stattgefunden haben, ist für die Zuordnung zu dieser Kategorie jedoch nicht entscheidend.
KI-modifiziert Ein bereits vorhandenes, vom Menschen erzeugtes Bild wird mithilfe von KI stilistisch, inhaltlich oder kompositorisch verändert, etwa indem Bildelemente ausgetauscht, entfernt oder ergänzt werden. Eine solche Bearbeitung kann – insbesondere bei der Veränderung von Personen oder realen Ereignissen – das Risiko eines Deepfakes bergen.
KI-involviert Eine KI-involvierte Bildgestaltung liegt vor, wenn ein KI-generiertes Bild vom Menschen gestalterisch weiterbearbeitet oder einzelne KI-generierte Bildelemente gezielt in eine eigene Bildkomposition integriert werden. Die abschließende Gestaltung liegt beim Menschen.
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